Notarielle Beratung ist nicht teuer
Was nichts kostet ist nichts wert …… Guter Rat ist teuer.
Sie kennen diese Sprüche genauso wie: Geiz ist geil!
Der richtige Weg liegt, wie so oft, in der Mitte, denn:
Vorsorgen ist besser (und billiger) als Heilen.
Tatsache ist: Jeder Waschmaschinentechniker oder Automechaniker hat einen höheren Stundentarif als österreichische Notare und Beglaubigungen kosten in aller Regel weniger als bei Gericht.
Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute notarielle Beratung nicht unerschwinglich sein.
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Das erste Beratungsgespräch ist bei allen Notaren kostenlos!
Wenn Sie einen Termin für das erste Gespräch vereinbart haben, werde ich auch nicht pingelig auf die Uhr sehen. Eine kostenlose Erstauskunft ist allerdings keine eingehende Auseinandersetzung mit einem Rechtsproblem und sollte 10 bis 15 Minuten nicht übersteigen. Haben Sie bitte auch dafür Verständnis, dass Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Erstellung eines aktuellen Grundbuchauszuges Kosten verursacht – aber das sage ich Ihnen vorher.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen werden die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des NTG (Notartarifgesetz), GKTG (Gerichtskommissionsgesetz) oder RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) abgerechnet.
Kostenanfragen
Weder telefonisch noch per mail werden Sie von mir Kostenauskünfte erhalten, denn die Angaben, die dazu gemacht werden, umfassen in aller Regel nicht den zu erwartenden Arbeitsumfang. Die Gefahr Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist viel zu groß und so mancher Klient hat nach einer verlockenden Kostenauskunft bei einem anderen Juristen am Ende viel mehr bezahlt, weil diverse Nebenleistungen später zum vollen Tarif abgerechnet wurden. Die „Köderangebote“ im Supermarkt kennen Sie doch auch zur Genüge.
Wenn Sie wissen möchten, was ein geplantes Rechtsgeschäft an Kosten verursachen wird, dann fragen Sie einfach – aber bitte in einem persönlichen Gespräch und nachdem ich mir ein Bild über den zu erwartenden Arbeitsumfang gemacht habe. Dazu können Sie auch die kostenlosen Rechtsauskünfte nutzen.
Beglaubigungen
Da diese sofort zur Zahlung fällig sind, ersuchen wir Sie höflich um Mitnahme von Barmitteln, da wir über keine Bankomatkasse verfügen. Die zu erwartenden Kosten können wir gerne auch telefonisch im Voraus mitteilen, da es sich hier um feste Tarife handelt.