Beglaubigungen – Grundbuch – Firmenbuch
Öffentliche Notare können amtliche Grundbuch- und Firmenbuchauszüge erstellen. Die Kosten sind gleich wie bei Gericht, jedoch sind Sie beim Notar nicht an die Amtsstunden der Gerichte gebunden, sondern haben die flexibleren Kanzleizeiten zur Verfügung. Außerdem kommen Sie in der Regel wesentlich schneller an die gewünschte Urkunde, da es bei mir wegen der üblichen Terminvereinbarungen eigentlich keine Wartezeiten gibt.
Die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift ist eine der Kernkompetenzen des Notariates. Diese Beglaubigung ist oft Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen und unabdinglich bei begehrten Eintragungen im Grundbuch. Bestätigt wird dabei die Namenszeichnung des Unterschreibenden. Da nicht nur die Urkunde, sondern auch ein Vermerkblatt zu unterfertigen ist, muss die Person im Büro vor mir die Unterschrift leisten.
Neben der Unterschriftenbeglaubigung können wir die Echtheit einer Kopie bestätigen (Vidimierung), wenn uns das Original vorgelegt wird.
Dank des öffentlichen Glaubens, den von uns erstellte Urkunden genießen, können auf der Basis von vollstreckbaren Urkunden auch Exekutionen zur Durchsetzung von Ansprüchen geführt werden.
Meine Leistungen
Nach Terminvereinbarung können Beglaubigungen und Vidimierungen binnen weniger Minuten vorgenommen werden.
Die Erstellung von Grundbuch- und Firmenbuchauszügen ist ebenfalls in der selben kurzen Zeit möglich. Diese Auszüge aus den öffentlichen Registern genießen öffentlichen Glauben.
Für eine Beglaubigung der Echtheit Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte das zu unterfertigende Dokument und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Als Lichtbildausweise anerkannt sind: Reisepaß, Führerschein, Personalausweis, Identitätskarte, Waffenbesitzkarte, Waffenpaß und andere von staatlichen Stellen ausgestellte Dokumente, die ein unveränderbares Lichtbild des Inhabers samt seiner Unterschrift, seinem Namen und sein Geburtsdatum beinhalten. Bei Unklarheiten bringen Sie Ihren Ausweis bitte vorher vorbei.
Für eine Vidimierung (Bestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie) wird das Originaldokument benötigt. Weder von einer einfachen, noch von einer beglaubigten Kopie kann eine weitere beglaubigte Kopie erstellt werden.
Kosten
Die Kosten für Beglaubigungen richten sich nach der Höhe des Wertes des zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes und der Anzahl der Unterschriften. Festgehalten werden darf, dass die Beglaubigungskosten bei Gerichten in der Regel höher sind, als bei Notaren.
Die Mindestgebühr beträgt rund Euro 44,30 da der Gesetzgeber nach Abschaffung der ungeliebten Stempelmarken als Ersatz die Beglaubigungsgebühr von derzeit Euro 14,30 eingeführt hat. Die Notare heben diesen Betrag ein, führen darüber elektronische Aufzeichnungen und überweisen ihn in der Folge an das Finanzamt.
KEINE BANKOMATKASSE
Bitte beachten Sie, dass wir über keine Bankomatkasse verfügen, weshalb wir Sie höflich ersuchen ausreichend Bargeld mitzubringen. Sie können aber innerhalb 5 Minuten zu Fuß die Bankomatkassen der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG Richtung Norden (Hauptstrasse 104) oder der Raiffeisenbank Region Graz-Thalerhof Richtung Süden (Hauptstrasse 135) erreichen.