Vertragsrecht
Neben dem Erbrecht mein größter Tätigkeitsbereich.
Viele Vereinbarungen wurden früher mit Handschlag besiegelt, heute benötigen Sie schriftliche Verträge – oft mit Unterschriftsbeglaubigungen – insbesondere für das Grundbuch.
Leider ist die Handschlagqualität selten geworden, obwohl unsere Rechtsordnung nach wie vor den gültigen mündlichen Vertrag kennt.
Problematisch ist nur die Beweisführung, wenn mein Gegenüber plötzlich etwas anderes behauptet, als ursprünglich vereinbart war. Also werden in der Regel sicherheitshalber schriftliche Verträge errichtet.
Es gibt daher wohl keinen Bereich unseres Lebens, in dem Sie ohne schriftliche Verträge, Vereinbarungen, Abmachungen etc. auskommen.
Alles ist irgendwo schriftlich geregelt; aber das hat auch sein Gutes, denn damit wird sichergestellt, dass auch nach vielen Jahren festgestellt werden kann, was früher einmal ausgemacht war. Die elektronische Speicherung von Notariatsakten, die seit 1.1.2000 erfolgt, leistet ihren Beitrag zur Rechtssicherheit.
Kauf, Tausch, Schenkung oder Übergabe einer Wohnung oder Liegenschaft sind die Hauptanwendungsfälle der Verträge, die ich für Sie erstelle. Daneben gibt es eine große Zahl von Urkunden, die für die Regelung Ihrer persönlichen Erfordernisse individuell auf Sie zugeschnitten werden.
Meine Leistungen
Für Sie errichte ich Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Übergabs-, Leibrenten- oder Teilungsverträge, ebenso wie individuelle Vereinbarungen für Ihren speziellen Bedarf.
Der Notar als Vertragserrichter fungiert beispielsweise beim Kaufvertrag als Treuhänder und sichert beide Seiten. Der Käufer wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen und der Verkäufer erhält seinen Kaufpreis.
Für jedes Rechtsgeschäft gibt es den passenden Vertrag, der allen Beteiligten ein Maximum an Sicherheit gewährt.
Die Berücksichtigung und Erläuterung der steuerlichen Aspekte kommt ebenso zur Sprache, wie die persönlichen Anliegen der Vertragsteile.
Sorgfältige Beratung in einer entspannten Atmosphäre sorgt dafür, dass alle Beteiligten genau verstehen, was durch den Vertrag bewirkt wird; nur so erhalten Sie die Sicherheit, dass am Ende das herauskommt, was Sie wollten.
Bei mir unterschreibt niemand eine Urkunde ohne deren Inhalt erklärt bekommen zu haben; darauf können Sie sich verlassen.