Erwachsenenvertretung
Manchmal ist die Bestellung eines Erwachsenenvertreters unumgänglich. Erkrankungen wie Alzheimer, degenerative Prozesse im Alter oder Unfälle sind oft Auslöser für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit (früher Geschäftsfähigkeit).
Wenn eine Vorsorgevollmacht nicht errichtet wurde und keine nahen Angehörigen die Vertretung übernehmen können (gesetzliche Erwachsenenvertretung), dann bestellt das Gericht einen Vertreter (gerichtliche Erwachsenenvertretung). Bisweilen wird eine Person bestellt, die zum Betroffenen völlig fremd ist und wo jeder persönliche Bezug fehlt. In der Regel werden jedoch nahe Angehörige zu Vertretern ernannt, weil die Zahl der für diese Funktion zur Verfügung stehenden Personen begrenzt ist. (Rechtsanwälte und Notare können sogar gegen ihren Willen bestellt werden)
Der bestellte Vertreter hat dem Gericht regelmäßig (auf den cent genau) Rechnung zu legen und Berichte zur Verfassung des Betroffenen zu erstatten.
Eine Einsichtnahme oder Einflussnahme außenstehender Personen in einen Akt der Erwachsenenvertretung sind praktisch ausgeschlossen. Dies führt in manchen Fällen für Verwandte zu frustrierenden Erlebnissen.
Da dieses Thema sehr komplex ist, kann es auf diesem beschränkten Platz nur angerissen werden. Kommen Sie nach Terminvereinbarung zu mir ins Büro, da kann ich Ihnen weit mehr erzählen, da ich seit vielen Jahren selbst als gerichtlicher Erwachsenenvertreter tätig bin.
Meine Leistungen
Die Beratung betroffener Angehöriger steht im Vordergrund meiner Tätigkeit; falls erforderlich kann ich auch selbst als Erwachsenenvertreter bestellt werden. Ich übe seit vielen Jahren die Funktion eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters selbst aus und habe daher eigene Erfahrungswerte, Praxiswissen und einen guten Kontakt zu Pflegschaftsrichtern.
Informationen
Das Pflegschaftsrecht unterliegt ständigen Veränderungen und wird immer wieder novelliert, um gesellschaftlichen und justizpolitischen Vorgaben besser folgen zu können.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das am 1.7.2018 in Kraft getreten ist, hat die Aufgabe die gerichtlichen Vertretungen zurückzudrängen und individuelleren Lösungen Platz zu machen. Bei den Bezirksgerichten führt das neue Gesetz auf jeden Fall zu mehr Arbeit und zu mehr angelegten Akten. Schon aus diesem Grund ist es ratsam sich mit der Vorsorgevollmacht näher zu beschäftigen. Manchmal ist es geradezu „Pflicht“ eine zu machen, aber oft ist sie nicht notwendig, weil die gesetzliche Erwachsenenvertretung genügen wird. Wann was zutrifft, erfahren Sie anlässlich eines Termines bei mir.