Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht wurde vom Gesetzgeber geschaffen um für den Fall des Verlustes der eigenen Geschäftsfähigkeit einen Vertreter zu haben, der die Interessen vertreten kann. Wenn Sie aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind selbst notwendige Rechtshandlungen zu setzen, dann kommt diese Vollmacht zum Zug. Bis zum Verlust ihrer Entscheidungfähigkeit (früher: Geschäftsfähigkeit) bleibt die Vollmacht „auf Eis“. Aktiviert wird die Vollmacht mit einem ärztlichen Zeugnis das den Eintritt der obigen Bedingung bestätigt.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht getroffen, muss entweder eine gesetzliche Erwachsenenvertretung gemacht werden oder, falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen vom Gericht ein Erwachsenenvertreter (früher Sachwalter) bestellt. Dieser kann ein Angehöriger sein oder eine Ihnen völlig fremde Person. Die Kosten dieses Vertreters haben primär Sie selbst zu tragen; nur im Falle Ihrer Vermögenslosigkeit werden sie von der Republik Österreich übernommen.
Meine Leistungen
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine sehr zeit- und beratungsintensive Tätigkeit. Schnell sind fünf, sechs oder mehr Seiten Papier beschrieben und zwei, drei Stunden bei der Besprechung vergangen. Da Sie vorsorgen für eine Zeit, wo Sie nicht mehr selbst kontrollieren können, müssen Sie vorher Zeit in diese Urkunde investieren.
Vereinbaren Sie einen Termin im Vorfeld, um auszuloten, ob dieses Instrument für Ihren speziellen Fall geeignet ist.
Diese Vorsorgevollmacht bedarf eines Notariatsaktes, wenn Sie wirklich alle Bereiche abdecken wollen.
Da die Folgen einer solchen Vollmacht sehr weitgehend sind und der Gesetzgeber sicherstellen will, dass Ihnen bewusst ist, welche Rechtsfolgen Sie auslösen, ist der Beratungsbedarf besonders hoch.
Mehr erzähle ich Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.
Speicherung
Die Vorsorgevollmacht wird in einem vom österreichischen Notariat geführten Vorsorgevollmachtsregister gespeichert, um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte die Urkunde schnell und unkompliziert erhält, um im Vorsorgefall auch rasch tätig werden zu können.
Mit der Erstellung und Speicherung einer solchen Urkunde ist die maximale Sicherheit für den Anlassfall gegeben. Im Idealfall übernimmt der von Ihnen Bevollmächtigte das Denken für Sie und trifft genau die Entscheidungen, die sonst Sie getroffen hätten.
gesetzliche Erwachsenenvertretung
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist das Nachfolgemodell der Angehörigenvertretungsbefugnis, deren Möglichkeiten erweitert wurden. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis das den Bedarf an Vertretung des Betroffenen bestätigt.
Mit diesem ärztlichen Zeugnis kommen Sie zu mir und ich stelle Ihnen die gesetzliche Erwachsenenvertretung aus bzw. registriere diese im Erwachsenenvertretungsregister. Mit der Registrierungsbestätigung können sie dann arbeiten. Diese ermöglicht ihnen beispielweise den Zugang zum Girokonto des Betroffenen.
Alles Nähere erzähle ich Ihnen gerne anlässlich eines Beratungsgespräches.
Um sicherzustellen, dass keine Erwachsenenvertretungen gegen den Willen der Betroffenen erstellt werden, muss ich die Betroffenen sehen und sprechen (soweit dies möglich ist). Außerdem kann ein Widerspruch der Betroffenen die Vertretung jederzeit beenden.
Patientenverfügung
Immer mehr Menschen betrachten moderne Apparatemedizin mit Unbehagen. Wenn die menschliche Wärme in unseren Spitälern verloren geht, weil die Pflegekräfte am Limit ihrer eigenen Leistungsfähigkeit arbeiten, um ihren Job zu behalten, dann wollen viele Menschen keine Verlängerung ihres Lebens um jeden Preis.
Um Ärzten eine Leitlinie für ihr Tun zu geben, wurde die beachtliche Patientenverfügung geschaffen. Wer den behandelnden Ärzten genau vorgeben will, welche Behandlungsmethoden er nicht will, der kann eine verbindliche Patientenverfügung treffen.
Das österreichische Notariat hat in Kooperation mit der Blutspendezentrale des österreichischen Roten Kreuzes ein Register geschaffen, das eine jederzeitige Auffindbarkeit einer Patientenverfügung sichert. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr besetzt, ist diese Stelle im medizinischen Umfeld der ideale Partner für diese sensible Materie.
Kommen Sie zu mir und ich zeige Ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten, die Voraussetzungen und allfällige Alternativen. Sie erfahren aber auch von den Hindernissen und Problemfällen, die entstehen können. Diese Materie erfordert maximale Beratung und Feinfühligkeit. Schließlich geht es um nicht mehr und nicht weniger als Ihr Leben.
Sterbeverfügung
Mit 1.1.2022 ist dieses in der Öffentlichkeit heftig umstrittene Gesetz in Kraft getreten. Der Spruch des Verfassungsgerichtshofes hat den Gesetzgeber gezwungen den Weg zum assistierten Selbstmord zu öffnen. Dass dieser Rechtsbereich höchst sensibel ist, muss ich nicht eigens betonen.
Hier finden Sie einen link zur homepage der österr. Notariatskammer zu diesem Thema.
Die Instrumente zur Erstellung einer Sterbeverfügung sind derzeit noch in Arbeit, weshalb ich derzeit keine anbieten kann.